Willi Voss, Drehbuch und Romanautor. Seine Bücher und Filme, sein Leben, seine Meinung. Neues und Altes. Pläne und Ansichten.
04.01.2019
UM SACHDIENLICHE HINWEISE WIRD GEBETEN
Kein Zweifel, der Fall Relotius, dessen Entstehen glücklicherweise und Aufklärung der Spiegel in bewundernswerter Art selbst in die Hand genommen hat, ist ein Skandal. Jeder Betrug ist einer. Ob er nun an der Haustür geschieht, an der ein Drücker unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Staubsauger oder Zeitschriften andreht oder ob Medien Fehler leugnen, sie, wenn sie sich nicht leugnen lassen, bagatellisieren oder mit seiner zur Großmacht hochgerüsteten juristischen Abteilung in eine Dimension treiben, in der Opfer aufgeben müssen, weil sie finanziell nicht mithalten können.
Ein Skandal sind Gerichte, die, wenn es um die „Ehre“ oder „Persönlichkeitsverletzung“ von Prominenten geht, zu hohen Schadensummen verurteilen, aber Fälle „kleiner Leute“ abbügeln oder mit Almosen abspeisen. Skandalös ist das Justizsystem selbst, das Verfahren nur unter Beteiligung von Rechtsanwälten zulässt. Skandalös daran ist, dass die Honorare nur von Einkommen tragbar sind, die den Durchschnitt weit überschreiten. Da hilft auch keine Prozesskostenhilfe, in der nach kompliziertem Antrag geprüft wird, ob der angestrebte Gerichtsgang auch „Aussicht auf Erfolg“ hat.
Mit anderen Worten, für diejenigen, die den oft viele Tausend Euro betragenden Vorschuss des Anwalts nicht vorstrecken können, müssen sich mit der „Prüfung“ durch einen Rechtspfleger abfinden.
Chancen also nur für den Glücklichen, dessen Anwalt bescheiden ist oder auf den Erfolg des Prozesses vertraut. Ist er gewonnen, rauschen möglicherweise die Honorare der darüber berichtenden Medien. Der Rest der prozessunfähigen Gehaltsklasse lässt die Flügel spätesten dann hängen, wenn der von ihm konsultierte Anwalt ihm sagt, dass er ohne Geld nicht denken könne. Es sei, er verschuldet sich mit einem Kredit und riskiert Jahrelangen Justizstress, um am Ende mit Schulden ins Grab zu sinken.
Ein Lob dem deutschen Rechtstaat, der es zulässt, dass Formalitäten über Schuld oder Unschuld bzw. über Zahlen oder Kassieren entscheiden. Als Beispiel sei der Fall eines schon in die Jahre gekommenen tütteligen Herrn vor einem Berliner Amtsgericht genannt, dem vorgeworfen wird, seine letzten vier Mieten nicht gezahlt zu haben. Hat er aber. Was er nicht gemacht hat, war, die letzte Zahl seines Mietkontos richtig anzugeben. War auf der Kopie der letzten Banküberweisung so genau nicht zu erkennen.
Das Geld ging zwar an den Vermieter, aber nicht auf das richtige Konto. Amtsjuristische Logik: Im Mietvertrag sei festgeschrieben, die Miete müsse spätestens am dritten Tag auf dem weiter unten angegebenen Konto eingegangen sein. Wenn nicht, habe man den Vertrag gebrochen und mithin nicht gezahlt. Punkt und: Urteil, Gerichts- Anwaltskosten, auch das Gezahlte müsse man erklagen, gleichgültig, ob der Vermieter es bereits auf Malle bei Aldi-Sangria aus dem Plastikeimer verbraten hat.
Fazit: Pfändung, dennoch weiterhin Schulden, Zinsen, Mahnkosten, Kündigung der Wohnung, Absturz. Vom Sozialamt ist zu hören, der Tüttelige, der kaum noch weiß, wie sein zweiter Vorname lautet, habe „schuldhaft“ gehandelt und somit nicht automatisch das Recht, Unterstützung „gewährt“ zu bekommen. Um sich dagegen zu wehren, braucht der gute Mann Rechtshilfe. Die kriegt er beim Amtsgericht. Nur da sagen sie ihm, sein Anliegen habe keine Chance, Gehör zu finden.
Was sie ihm nicht sagen ( übrigens auch das Sozialamt nicht ), dass die Klage vor dem Sozialgericht geführt werden muss. Und dass sie kostenlos ist.
Unser Herr Tüttelig wollte es auch nicht mehr hören. Jetzt kann er nicht mehr. Er hat sich mit ´ner geklauten Wäscheleine aufgehängt.
Meldung im Anzeigenblatt: „Der sattsam bekannte kleinkriminelle T. (79) sei beim Versuch, Wäsche zu stehlen, vom Wachhund seines ehemaligen Vermieters gestellt, vor Angst auf den Wäscheständer geklettert und schließlich so unglücklich gefallen, dass er sich dabei stranguliert hat. Die Polizei ermittelt nach etwaigen Angehörigen, um festzustellen, ob die Kosten des Einsatzes der Rettungs- und Bestattungskräfte von ihnen übernommen werden müssen. Um sachdienliche Hinweise wird gebeten.“
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